Ein Wohnmobil ist grundsätzlich für ein „Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte” geeignet. Eine doppelte Haushaltsführung kann aber mangels einer dauerhaft eingerichteten Unterkunft am auswärtigen Arbeitsort nicht begründet werden, wenn der Arbeitnehmer zwar unter der Woche im Wohnmobil am auswärtigen Arbeitsort wohnt, am Wochenende aber regelmäßig jeweils seine Familienheimfahrten mit dem Wohnmobil durchführt.
mehrAuch wenn sich beim Kauf einer Einbauküche Verkäufer und Kunde scheinbar einig sind und der Vertrag unterzeichnet ist: Wirksam ist die Bestellung nur, wenn auf beiden Seiten Klarheit über die wichtigsten Bestandteile der Küche besteht.
mehrDer Bundesfinanzhof (BFH) hatte zur Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren zu entscheiden. Das Urteil zeigt, dass sowohl das Finanzgericht als auch der BFH den Ausweis von Verbindlichkeiten sehr streng an zivilrechtlichen Maßstäben misst, nicht aber wirtschaftliche Wahrscheinlichkeitserwägungen in den Vordergrund stellt.
mehrSchadensersatz und Schmerzensgeld wegen behaupteter Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz sind zurückzuweisen, wenn weder geschützte Meldungen im Sinne des Gesetzes noch Repressalien oder hierdurch verursachte Schäden hinreichend dargelegt wurden.
mehrAuch ein Bienenstich auf dem Weg zur Dienststelle kann als Dienstunfall anerkannt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, nachdem ein Beamter auf seiner Fahrradfahrt zur Arbeit gestochen worden war.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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